Ihr kompetenter
und zuverlässiger Partner.
Ihr kompetenter
und zuverlässiger Partner.
Das bietet Ihnen
unsere Steuer- und Wirtschaftsberatung:
Wir kennen die Wege durch den Dschungel der Paragrafen
21.01.2021 | Keine Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem "Biberschaden" als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG |
Mit Urteil vom 01.10.2020 VI R 42/18 hat der BFH entschieden, dass... | |
19.01.2021 | Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR) - Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen |
Wie die Finanzverwaltung mitteilte, verlängern sich die in R 6.6 Abs. 4 Satz 3... | |
14.01.2021 | Vergünstigte Vermietung einer Wohnung - Neue Regelung ab 01.01.2021 |
Das Jahr 2021 bringt eine erfreuliche Änderung für Vermieter, die auf regelmäßige aber... | |
12.01.2021 | Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein |
Die 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten... | |
08.01.2021 | Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert |
Nach einer Information der Bundessteuerberaterkammer können Steuererklärungen noch bis... | |
05.01.2021 | Sachbezugswerte ab 2021 |
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl... | |
04.01.2021 | Durchbruch bei Fristverlängerung |
Am 17.12.2020 beschlossen die beiden Koalitionspartner, dass die Frist für die Abgabe... | |
28.12.2020 | Eine im Rahmen des Zivildienstes absolvierte Ausbildung zum Rettungshelfer stellt keine erstmalige Berufsausbildung dar |
Dem Kläger entstanden in den Jahren 2009 und 2010 Aufwendungen für seine... | |
23.12.2020 | Verlängerung der Steuererklärungsfrist des § 149 Absatz 3 Halbsatz 1 AO für den Veranlagungszeitraum 2019 |
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wird im... | |
22.12.2020 | Verfahrensweise zur Besteuerung von Mieteinkünften gem. § 21 EStG beim Ausbleiben von Mieteinnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise |
Auf Bund-/Länderebene ist die Verfahrensweise zur Besteuerung von Einkünften... | |
Wenn Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch wünschen, stehen wir Ihnen per Telefon oder E-Mail jederzeit zur Verfügung.
![]() |
|
Bötzinger Straße 36 |
Schieben Sie Ihre Steuerprobleme uns zu,
damit Sie mehr freie Zeit und weniger Sorgen haben.
Informationen nach § 5 TMG,
§ 2 DL-InfoV und Art. 14 ODR-Verordnung
Gisela Gilbert, Steuerberater
Bötzinger Str. 36
79111 Freiburg
E-Mail: gg@gisela-gilbert-stb.eu
Internet: www.gisela-gilbert-stb.eu
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Südbaden
Wentzinger Str. 19
79106 Freiburg
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Baden-Württemberg) verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen
den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
(a) Steuerberatungsgesetz ( StBerG )
(b) Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz
( DVStB )
(c) Berufordnung ( BOStB )
(d) Steuerberatervergütungsverordnung ( StBVV )
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Verantwortliche/r im Sinne des Datenschutzrechts ist:
Soweit wir die Verarbeitung für bestimmte Zwecke Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung durchführen, haben Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerrufs werden wir die Datenverarbeitung für die Zwecke einstellen, für die Sie uns die Einwilligung erteilt haben. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor Erhalt Ihres Widerrufs bleibt unberührt.
Widerspruchsrecht: Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrung von berechtigten Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f DSGVO verarbeiten, haben Sie nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen zu widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung können Sie gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit ohne Begründung widersprechen. Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben, genügt eine formlose Mitteilung an uns (z. B. per E-Mail an: gg@gisela-gilbert-stb.eu) mit der Angabe, welcher Datenverarbeitung Sie widersprechen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, haben Sie das Recht zur Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (in der Regel Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit). Die Beschwerde kann insbesondere bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden, die am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.